Zukünftige Generationen

Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Rechte der zukünftigen Generationen gewahrt bleiben. Die Umwelt darf nur soweit genutzt werden, dass auch noch zukünftige Generationen in und von ihr leben können.
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Die Ethik gebietet uns, die Belange zukünftiger Generationen in unserem Handeln und Planen zu berücksichtigen. Wir können auch keine Zeitbombe in 200 Jahren zünden und zukünftige Menschen damit töten. Ebenso müssen wir die Umwelt so nutzen, dass auch noch zukünftige Generationen in ihr und von ihr leben können. Wir dürfen also nur nutzen, was nachwächst und emittieren, was die Umwelt verträgt und abbauen kann. Um dies zu erreichen müßte man die Rechte der zukünftigen Generationen in der Verfassung der Staaten verankern. Damit würde das Problem für alle sichtbar. Es müßte zudem eine Behörde oder ein Ministerium geben, das in Art der Vormundschaft für Kinder für die Belange der zukünftigen Generationen eintritt. Vielleicht müßte man sogar ein Vetorecht des Ministeriums für Gesetze zulassen, die gegen die Bedürfnisse der zukünftigen Generationen verstoßen.
Der Einsatz für die Rechte der zukünftigen Generationen müßte aber alle Bevölkerungsschichten angehen. Wie man das genau realisieren kann, müßte aber noch ausprobiert werden.
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Literatur:

Vittorio Hösle, Dimensionen einer Krise. Das Umweltproblem im 21. Jahrhundert, in: L. Di Blasi, B. Goebel, V. Hösle, Nachhaltigkeit in der Ökologie - Wege in eine zukunftsfähige Welt, München, Beck, 2001, Seite 9 - 37.


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Email Erstellt am 25.01.2004, Version vom 23.10.2017, Johannes Fangmeyer, GNU-FDL
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