Seit dem 13. August 2005 müssen
Hersteller und Händler Elektro- und Elektronikschrott
zurücknehmen |
zurück | |
Allgemeine Themen Was ist Nachhaltigkeit? Kernthemen Links Gästebuch Forum Newsletter Suchen Impressum Blog |
Die Rücknahme von Elektro- und
Elektronikschrott ist EU-weit geregelt. Deutschland hat die
Regelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
übernommen. Danach müssen Hersteller Elektro- und
Elektronikgeräte zurücknehmen. Ausgeschlossen sind Händler
mit weniger als 400 qm Verkaufsfläche. Es gibt auch
öffentliche Sammelstellen. Die Geräte sollen danach zerlegt
und recycelt werden. Große Mengen Computerschrott finden
sich allerdings in Afrika wieder. Energiesparlampen sind
Sondermüll und gehören nicht in den Hausmüll oder den gelben
Sack. Sie werden ebenfalls in den Geschäften zurückgenommen.
LED-Lampen sind zwar kein Sondermüll, gehören aber nicht in
den Hausmüll oder den gelben Sack. Sie enthalten
Elektronikteile, die recycelt werden können. Sie können
ebenfalls zurückgegeben werden. |
![]() ![]() |
buecherfinder bookbutler Buchpreis24 |
Literatur: |
|
Ecosia.org | Links: Wikipedia zu Elektroschrott |
|
Erstellt am 10.06.2017, Version vom 14.10.2017, Johannes
Fangmeyer, GNU-FDL |
Top zurück |