Elektroschrott-Verordnung

Seit  dem 13. August 2005 müssen Hersteller und Händler Elektro- und Elektronikschrott zurücknehmen
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Die Rücknahme von Elektro- und Elektronikschrott ist EU-weit geregelt. Deutschland hat die Regelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übernommen. Danach müssen Hersteller Elektro- und Elektronikgeräte zurücknehmen. Ausgeschlossen sind Händler mit weniger als 400 qm Verkaufsfläche. Es gibt auch öffentliche Sammelstellen. Die Geräte sollen danach zerlegt und recycelt werden. Große Mengen Computerschrott finden sich allerdings in Afrika wieder. Energiesparlampen sind Sondermüll und gehören nicht in den Hausmüll oder den gelben Sack. Sie werden ebenfalls in den Geschäften zurückgenommen. LED-Lampen sind zwar kein Sondermüll, gehören aber nicht in den Hausmüll oder den gelben Sack. Sie enthalten Elektronikteile, die recycelt werden können. Sie können ebenfalls zurückgegeben werden.
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Wikipedia zu Elektroschrott


Email Erstellt am 10.06.2017, Version vom 14.10.2017, Johannes Fangmeyer, GNU-FDL
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