| Die Bodenfläche kann nicht vermehrt werden. Auch kann einmal verseuchter Boden schwerlich wieder saniert werden. | zurück | |
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In Deutschland soll der Flächenverbrauch 2020
gestoppt sein. Dann dürfen nur noch alte Flächen recycelt werden.
Täglich werden über 100 Hektar Land versiegelt. Dafür muß
nach dem Deutschen Gesetz ein Ausgleich geschaffen werden. Je nach Biotopart,
die versiegelt wird, muß eine Fläche eines anderen Biotops verbessert
werden. Hier muß Wald oder ein anderes Biotop neu geschaffen werden.
Durch Imissionen aus der Luft, oder durch Gülle und Klärschlamm kann es zu Anreicherungen von gefährlichen Schwermetallen und anderen Giften kommen. Auch Industriebrachen sind Altlasten. Ebenso wie alte wilde Müülkippen. Sie sollten alle im Altlastenkatalog verzeichnet sein. Es gibt über 100.000 Flächen mit Altlasten in Deutschland. Diese Flächen sollten alle wieder saniert werden. doch das ist schwierig, weil einmal kontaminierter Boden nur schwer wieder saniert werden kann. Es gibt zwar Pilotprojekte, wo Öl durch Bakterien zersetzt wird, aber bei anderen Giften ist das schwierig. meist kann nur der Boden ausgekoffert werden und auf die Sondermülldeponie gebracht werden. Auch das Grundwasser kann geschädigt werden. In einigen Städten ist es vorgekommen, das Baugebiete auf ehemaligen Müllhalden und kontaminierten Flächen gebaut wurden. Osnabrück ist hier beispielhaft vorgegangen. Aufgedeckt wurden diese Vergehen erst, als immer mehr Kinder erkrankten. Denn giftige Gase sind dem Boden entwichen. Beim Flächenrecycling von Altlasten kommt es auch auf Rechtssicherheit an. Auch sollen die Flächen möglichst kostengünstig saniert werden. Meist sind die Firmen, denen die Flächen gehörten in Konkurs gegangen, so das der Staat dafür aufkommen muß. Die IABG ist hier als Vermittler solcher recycelter Flächen tätig. Viel Boden geht auch durch Erosion verloren. Durch die ausgeräumten Landschaften ohne Hecken, kann der Wind den Mutterboden davontragen. Es geht so eine Menge Boden verloren. |
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keine Empfehlung |
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| Erstellt am 1.07.2002, Version vom 3.07.2002, Johannes Fangmeyer | Top zurück |